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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Ifland die Gartenmanufaktur und dem Kunden.

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden, auch für die Erteilung von Auskünften und Beratungen durch mich oder meiner Mitarbeiter, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichende Bedingungen

Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann für mich bindend, wenn sie von mir schriftlich anerkannt werden und die ich nicht schriftlich anerkenne, sind unverbindlich auch wenn ich ihnen nicht widerspreche.

Abweichungen von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder ich sie ausdrücklich anerkenne.

§ 2 Angebote

1. Allgemeines

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Für Lieferungen, in Art und Umfang, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Da Arbeiten in der Landschaftspflege und im Gartenbau sowie im Bereich der landwirtschaftlichen Dienstleistungen witterungsabhängig sind, können sich Ausführungstermine und Lieferungen wegen des Wetters verschieben. Ich übernehme keine Haftung für die daraus resultierenden Terminverschiebungen.

2. Teillieferungen

Ich bin zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.

3. Erklärungen von Mitarbeitern

Meine Mitarbeiter sind nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Inhalt der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen durch mündliche oder schriftliche Zusagen abzuweichen oder diese zu ergänzen.

4. Bindungsfrist

Das Unternehmen Ifland die Gartenmanufaktur hält sich an das Angebot 8 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

5. Angebotspreise

Sämtliche Angebotspreise gelten inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 3 Leistungen

1. Leistungsumfang

Der Leistungs- und Lieferumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung.

2. Bepflanzungen

Bepflanzungen werden nach den natürlichen Vorgaben und je nach Witterung und daraus resultierendem Arbeitsanfall ausgeführt.

3. Ausführung der Arbeiten

Sämtliche Arbeiten werden nach Maßgabe dieser AGB und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.

§ 4 Gewährleistung der Mängel

Das Unternehmen Ifland die Gartenmanufaktur übernimmt die Gewähr, dass seine Leistungen zu Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, nach § 3 dieser AGB den Regeln entspricht und nicht fehlerbehaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Eine Haftung auf Anwuchs für Pflanzen und Rasen erfolgt nur bei der Vergabe einer gesondert zu vereinbarenden Fertigstellungspflege und Wässerung.

Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut und Düngemittel die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Unternehmen Ifland die Gartenmanufaktur keine Gewährleistung übernommen. Das gilt auch für Setzungsschäden die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.

Die Gewährleistung für Vegetation (Lebendware) und für alle Leistungen die damit im Zusammenhang stehen haben eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr, beginnend mit der Abnahme.

Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich das Unternehmen Ifland die Gartenmanufaktur, alle Mängel, die auf eine vom Auftragsgeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.

Würde eine Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.

Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt.

Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten bei Gefahren der Arbeiten und diese Haftung des Auftraggebers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung.

Für einen vom Auftraggeber beauftragten Gutachter übernehme ich keine Kostenerstattung oder auch Kostenanteile.

§ 5 Sonstige Haftung

1. Haftungsausschluss

Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen Ifland die Gartenmanufaktur sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der Firma Ifland die Gartenmanufaktur oder durch fahrlässige Verletzung einer Hauptleistungspflicht entstanden.

§ 6 Abnahme

1. Fertigstellungsanzeige

Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen angezeigt.

2. Abnahmebesichtigung

Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit der Firma Ifland die Gartenmanufaktur durchzuführen.

Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ausfertigungsdatum der Schlussrechnung.

3. Nutzung der Leistung

Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen.

§ 7 Zahlung

1. Zahlungsfrist

Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu überweisen, wenn nicht anderes vermerkt.

2. Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen können nach Stand der Arbeiten gestellt werden.

3. Skonto

Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.

4. Mahnkosten

Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen so ist die Firma Ifland die Gartenmanufaktur berechtigt bei der ersten Mahnung 10,00 € und bei der zweiten Mahnung 50,00 € für Aufwand und Zinsen geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Materialien z. B. Baustoffe, Pflanzen, Bauteile und sonstige Lieferungen bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Firma Ifland die Gartenmanufaktur.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Rücknahme

1. Rücknahme von Materialien

Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann die Firma Ifland die Gartenmanufaktur, nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers, Materialien die unter § 7 Abs. 5 gelistet sind aufnehmen auch wenn sie mit dem Boden fest verbunden sind und unter der Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurückzunehmen und sich aneignen.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer

1. Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer versteckte und verdeckte, für den Auftragnehmer nicht sichtbare Hindernisse, soweit sie ihm bekannt sind, zu unterrichten.

Das gilt insbesondere für Schachtarbeiten sowie für Arbeiten mit Mähtechnik und sonstigem Gerät.

Sollte es dennoch zu Schäden an den Maschinen kommen trägt der Auftraggeber einen angemessenen Teil der Reparaturkosten.

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